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Politik | Fujian: Bekanntmachung des Bauamts der Stadt Xiamen zu Angelegenheiten der Umsetzung des Fertigteilbaus

WeChat-Sync · Xiaowei · 2021-05-18

Bekanntmachung des Amts für Bauwesen der Stadt Xiamen zu Angelegenheiten der Umsetzung von Fertigteilgebäuden


An alle betroffenen Einheiten:


Um die „Bekanntmachung des Allgemeinen Büros der Volksregierung der Stadt Xiamen über den Erlass der Durchführungsempfehlungen zur beschleunigten Entwicklung von Fertigteilgebäuden“ (Xia Fu Ban Gui [2020] Nr. 3) und die „Bekanntmachung der Abteilung für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der Provinz Fujian über den Erlass der <Bewertungs- und Verwaltungsmaßnahmen für Fertigteilgebäude der Provinz Fujian (vorläufig)>“ (Min Jian [2020] Nr. 4) umzusetzen und die Umsetzung von Fertigteilgebäuden zu normieren, geben wir in Verbindung mit den tatsächlichen Gegebenheiten unserer Stadt hiermit Folgendes bekannt:


I. Allgemeine Anforderungen an die Projekte


Projekte, in denen Fertigteilgebäude errichtet werden, sind insgesamt nach den Anforderungen an Fertigteilgebäude umzusetzen, d. h. sämtliche Einzelgebäude oberhalb der Geländeoberfläche müssen die Bewertungsanerkennung als Fertigteilgebäude erhalten und die einschlägigen Anforderungen an Fertigteilgebäude erfüllen.


Einzelgebäude mit höchstens drei Geschossen und einer oberirdischen Geschossfläche von nicht mehr als 500 m² – etwa Verteilerräume, angeschlossene Ringkabelstationen, Gemeindebuchhandlungen, Büroräume der Hausverwaltung, Brandmeldezentralen, Convenience-Läden, Logistik-Verteilzentren, Räume der Stadtreinigung, Torbauten und Sicherheitswachhäuschen – können von der Bewertung als Fertigteilgebäude ausgenommen werden.


II. Anforderungen an die Bewertung und Anerkennung


Die Bewertung und Anerkennung von Fertigteilgebäuden erfolgt nach den „Bewertungs- und Verwaltungsmaßnahmen für Fertigteilgebäude der Provinz Fujian (vorläufig)“. Fertigteilgebäude müssen gleichzeitig die folgenden Anforderungen erfüllen:


1. Die Bewertungspunktzahl für den Teil der Tragkonstruktion darf 30 Punkte nicht unterschreiten;


2. Die Bewertungspunktzahl für den Teil der Umfassungswände und inneren Trennwände darf 10 Punkte nicht unterschreiten;


3. Die Bewertungspunktzahl für technologische Innovation darf 5 Punkte nicht unterschreiten;


4. Die Fertigteilquote darf 50 % nicht unterschreiten.


Einzelgebäude mit vorgefertigten vertikalen Bauteilen können nach der nationalen Norm „Bewertungsnorm für Fertigteilgebäude“ (GB/T51129-2017) bewertet und anerkannt werden. Fertigteilgebäude müssen gleichzeitig die folgenden Anforderungen erfüllen:


1. Die Bewertungspunktzahl für den Teil der Tragkonstruktion darf 20 Punkte nicht unterschreiten;


2. Die Bewertungspunktzahl für den Teil der Umfassungswände und inneren Trennwände darf 10 Punkte nicht unterschreiten;


3. Es ist eine vollständige Innenausstattung anzuwenden;


4. Die Fertigteilquote darf 50 % nicht unterschreiten.


III. Anforderungen an das Bau- und Projektmanagement


1. Der Bauherr hat nach Abschluss der Ausführungsplanung und deren Prüfung die Vorabbewertung für die Planungsphase zu beantragen und innerhalb von 20 Arbeitstagen nach bestandener Fertigstellungsabnahme des Projekts die Bewertung für die Bauphase zu beantragen. Der Bauherr hat seine vorrangige Verantwortung wahrzunehmen und sicherzustellen, dass die bewerteten Positionen und die schriftlichen Zusagen tatsächlich umgesetzt werden.


2. Bei Projekten, bei denen Planungsänderungen erforderlich sind, darf die Fertigteilquote nicht gesenkt werden. Der Bauherr hat nach erneuter Vorlage bei der ursprünglichen Planprüfungsstelle und deren Genehmigung die Fertigteilquote auf der Grundlage der geänderten Pläne zu berechnen und die Berechnungsunterlagen zur Fertigteilquote einzureichen; erst nach erneuter Bestätigung durch die ursprünglich zuständigen Bewertungsexperten und Hinterlegung bei unserem Amt darf mit der Umsetzung begonnen werden.


Alle betroffenen Einheiten müssen gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Provinz und der Stadt die Umsetzung der Projekte in unserer Stadt aktiv vorantreiben. Einheiten oder Einzelpersonen, die gegen die einschlägigen Bestimmungen verstoßen, sind von den zuständigen Bauverwaltungsbehörden ernsthaft zu behandeln; ihr Verhalten ist in das Bonitätsmanagement aufzunehmen.


Dies wird hiermit bekannt gegeben.


Amt für Bauwesen der Stadt Xiamen

30. April 2021


Quelle: Amt für Bauwesen der Stadt Xiamen



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