Am 14. Dezember 2023 veröffentlichte die Shanghaier Kommission für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung ein Schreiben: „Ab dem 1. Februar 2024 wird im
Genehmigungsverwaltungssystem für Ingenieurbauprojekte der Stadt Shanghai (kurz ‚städtisches Genehmigungssystem für Ingenieurbauprojekte‘)
das auf der Technologie des Building Information Modeling basierende Teilsystem für die intelligent unterstützte Prüfung (kurz ‚BIM-Modell‘) in Betrieb genommen, um die Effizienz der Ausführungsplanprüfung sowie die Qualität von Erkundung und Planung weiter zu verbessern.“ Zuvor hatten bereits Städte wie Xiong'an, Nanjing, Guangzhou und Shenzhen Arbeiten zur BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung durchgeführt.
Auch wenn sich die konkreten Funktionen und Abläufe der in den einzelnen Regionen eingesetzten Software zur BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung unterscheiden, verfolgen sie doch alle dasselbe Ziel: die Effizienz der Ausführungsplanprüfung und die Qualität der Planung zu verbessern. Nach drei bis vier Jahren der Erprobung bleibt diese Arbeit insgesamt bis heute in ihrer tatsächlichen Wirkung weit hinter den Erwartungen zurück. Meines Erachtens sind, bevor diese Arbeit tatsächliche Wirkung entfalten kann, noch einige Schlüsselfaktoren zu klären.
1. Welche Voraussetzungen muss das zu prüfende Modell erfüllen? – Nur die Prüfergebnisse eines plan- und modellkonsistenten BIM-Modells haben in der gegenwärtigen Phase praktische Bedeutung
Pläne, Modelle, Texte und Tabellen sind unterschiedliche Träger der Projektdaten von Bauvorhaben. Jeder Träger hat seine Stärken und Schwächen bei der Beschreibung der verschiedenen Arten von Projektdaten; die enthaltenen Projektdaten überschneiden sich teilweise, enthalten aber auch jeweils eigene Anteile. Welche Projektdaten ein einzelner Träger konkret umfasst, ist nicht bei jedem Projekt zwingend gleich. In jedem Fall aber muss dasselbe Datum, wenn es über verschiedene Träger ausgedrückt wird, gleich oder eindeutig sein; andernfalls muss geklärt werden, welches der richtige Datenbestand ist.Bei den Planungsergebnissenwar es ohne BIM-Modell mit Plänen, Texten und Tabellenso. Und auch mit demBIM-Modelldanachist es nicht anders.
Der Vorteil des BIM-Modells als Träger von Projektdaten liegt darin, dass die Daten stärker strukturiert und visualisiert sind als in Plänen. Theoretisch lässt sich durch eine softwaregestützte Prüfung des Modells eine höhere Effizienz, ein größerer Umfang und eine größere Tiefe bei der Prüfung von Planungsergebnissen erreichen als durch die Prüfung von Plänen. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass die Prüfsoftware über hinreichend leistungsfähige Funktionen und Performance verfügt, und zum anderen, dass das von der Software geprüfte BIM-Modell die Projektdaten hinreichend vollständig und korrekt abbildet. Solange die Pläne das gesetzlich vorgeschriebene Übergabedokument sind und das Modell noch nicht, gilt als grundlegendste Anforderung, dass die vom BIM-Modell getragenen Projektdaten mit den entsprechenden Daten in den Ausführungsplänen übereinstimmen müssen – die allgemein als Übereinstimmung von Plan und Modell bezeichnete Anforderung.
Bei der derzeitigen BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung ist ein recht verbreitetes Phänomen zu beobachten: Die Modellprüfung deckt ein Problem des Planungsergebnisses auf, doch die Gegenprüfung zeigt, dass die Pläne dieses Problem gar nicht aufweisen; das eigentliche Problem ist, dass Modell und Pläne das Planungsergebnis unterschiedlich darstellen, weshalb das Ergebnis der Modellprüfung ohne praktische Bedeutung bleibt. Erst mit einem plan- und modellkonsistenten BIM-Modell sowie einer in Funktion und Leistung qualifizierten Modellprüfsoftware entfalten die Ergebnisse der BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung tatsächlichen Nutzen.
2. Wer sind die Hauptnutzer der Software zur BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung? – Qualität wird erzeugt, nicht geprüft
Die derzeit in den Regionen mit probeweiser BIM-gestützter Ausführungsplanprüfung gewählten Mechanismen sehen durchweg Branchenaufsichtsbehörden wie die Ausführungsplanprüfstellen als Hauptnutzer der BIM-Prüfsoftware vor: Diese Stellen nutzen die Software als Hilfswerkzeug der Ausführungsplanprüfung, und die Prüfer bilden ihre Prüfschlussfolgerung anhand der von der BIM-Prüfsoftware aufgezeigten Probleme.
Da die Qualität der übergebenen BIM-Modelle insgesamt noch gering ist und die Funktionen der BIM-Prüfsoftware noch recht elementar sind, kann die BIM-gestützte Ausführungsplanprüfung derzeit nur begrenzte tatsächliche Wirkung entfalten. Verbessern sich die Qualität der BIM-Modelle und die Funktionen der BIM-Prüfsoftware kontinuierlich und entfalten die Ergebnisse der BIM-gestützten Prüfung wirklich praktischen Nutzen, stellt sich die Frage, ob das derzeitige Modell, in dem die Ausführungsplanprüfstellen die Hauptnutzer der BIM-Prüfsoftware sind, überhaupt sinnvoll ist. Diese Frage bedarf einer vertieften Erörterung.
Zunächst einmal sollte der Zweck aufsichtsrechtlicher Verfahren wie der Ausführungsplanprüfung darin bestehen, sicherzustellen, dass die Ausführungspläne keine (gravierenden) Probleme aufweisen, und nicht darin, Probleme in den Ausführungsplänen nachzuweisen. Im Qualitätsmanagement gilt ein Grundsatz: „Qualität wird erzeugt, nicht geprüft.“ Die Erzeuger von Planungsergebnissen wie Plänen und Modellen sind die Planungsunternehmen; die Software zur BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung kann helfen, Probleme in Plänen und Modellen aufzudecken, doch die wirksamsten Personen, um Probleme in Planungsergebnissen zu finden und zu beheben, sind die Planer selbst. Unter diesem Gesichtspunkt sollten die Planer die Hauptnutzer der Software zur BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung sein.
Zum Zweiten müssen die von der Ausführungsplanprüfstelle mit der Software zur BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung aufgedeckten Probleme der Planungsergebnisse ohnehin an die Planer zur Überarbeitung der Planungsergebnisse zurückgegeben werden. Verglichen mit einem direkten Einsatz der Prüfsoftware durch die Planer ist die Prüfstelle als Hauptnutzer der Prüfsoftware auch hinsichtlich der Effizienz des Projektfortschritts deutlich benachteiligt.
Ist es daher nicht sinnvoller, die Planungsunternehmen und die Planer als Hauptnutzer der Software zur BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung vorzusehen?
3. Was tun die Planungsaufsichtsbehörden, wenn die Ergebnisse der BIM-Prüfung allgemein zuverlässig und nutzbar sind? – Funktionen und Leistung der Software bewerten und ihre Falschprüfungen und Prüflücken kontrollieren
Wenn die Prüfergebnisse der Software zur BIM-gestützten Ausführungsplanprüfung nach einer künftigen Phase der Erprobung und modellhaften Erkundung allgemein zuverlässig und nutzbar sind, braucht es dann noch Planungsaufsichtsbehörden und -zuständigkeiten wie die Ausführungsplanprüfung? Was sollten die Planungsaufsichtsbehörden wie die Ausführungsplanprüfung zu jenem Zeitpunkt tun?Die Antwort lautet eindeutig ja, und die Begründung liegt auf der Hand.
Erstens haben die verschiedenen BIM-Programme zur Ausführungsplanprüfung jeweils eigene Merkmale und Grenzen, und auch unterschiedliche Versionen desselben Prüfprogramms ändern sich in Funktion und Leistung. In dieser Hinsicht kann man sich nicht allein auf die Angaben der Softwarehersteller verlassen; vielmehr sind Erprobungen an einer bestimmten Anzahl und Bandbreite von Projekten erforderlich. Würden die Planungsunternehmen oder Planer diese Aufgabe selbst übernehmen, fehlte ihnen einerseits womöglich die entsprechende Fähigkeit, andererseits würde eine große Menge gesellschaftlicher Ressourcen durch Doppelarbeit verschwendet.
Zweitens werden zwei Probleme stets bestehen bleiben, ob sich das Prüfprogramm nun in naher Zukunft in einem frühen Entwicklungsstadium befindet oder später allmählich ausgereift ist. Zum einen kann die Software nur einen Teil der Probleme der Planungsergebnisse erkennen, nicht alle Probleme. Zum anderen machen Softwarelösungen Fehler und sind nicht in allen Belangen fehlerfrei. Hinsichtlich dessen, was die Software nicht prüfen kann, und ihrer Falschprüfungen können und sollten die Branchenaufsichtsbehörden die Rolle einer unabhängigen dritten Kontrolle übernehmen und damit eine weitere Sicherheitsbarriere für die Zuverlässigkeit der Planungsergebnisse schaffen.
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