Shanghai: Das Managementsystem für die prozessbegleitende BIM-Anwendung wird verbessert – BIM-gestützte umfassende Bauabnahme und digitale Übergabe werden eingeführt
WeChat-Sync · Xiaowei · 2026-08-03
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Quelle | Shanghaier Kommission für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung. Bei Copyright-Verletzungen bitte um Mitteilung zur Löschung.

Bekanntmachung der Shanghaier Kommission für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung zur Durchführung von BIM-gestützter integrierter Bauabnahme
Hu-Jian-Jian-Guan [2026] Nr. 293
An alle beteiligten Stellen:
Gemäß den Anforderungen der „Umsetzungsmaßnahmen zur umfassenden Förderung der vertieften Anwendung von BIM-Technologie in Shanghai“ (Hu-Zhu-Jian-Gui-Fan-Lian [2023] Nr. 14) wurde in dieser Stadt bei Hochbauten bereits die BIM-gestützte Prüfung der Ausführungsplanung eingeführt, wodurch Effizienz und Qualität der Prüfungen verbessert wurden. Zur Vervollständigung des gesamten BIM-Anwendungs-managementsystems in dieser Stadt wird nach Prüfung beschlossen, ab dem 20. Juli 2026 in Hochbauten der Stadt die BIM-gestützte integrierte Bauabnahme und digitale Übergabe einzuführen. Hiermit werden die betreffenden Angelegenheiten wie folgt bekannt gegeben.
1. Anwendungsbereich und Verfahren
Hochbauprojekte in dieser Stadt, bei denen BIM-Technologie einzusetzen ist – sowohl bei Neubau, Umbau als auch Erweiterung –, unterziehen sich bei der integrierten Bauabnahme folgendem Verfahren: Der vom Bauherrn beauftragte Planungs- oder Ausführungsbetrieb lädt die „Client-Software zur Datenerfassung im städtischen Baugenehmigungssystem“ (Version für die Bauabnahme, kurz „Bauabnahme-Erfassungssoftware“) herunter, erfasst die Bauabnahme-Indikatoren oder importiert sie, ergänzt das „planungs- und ausführungskonforme“ Bestandsmodell sowie die von Planung, Ausführung und Bauüberwachung gestempelten Bestandspläne. Nach erfolgreicher Daten- und Modell-Vorprüfung werden die Unterlagen per Mausklick auf die Web-Oberfläche des Shanghaier Bauprojekt-Genehmigungssystems (kurz „städtisches Baugenehmigungssystem“) hochgeladen. Der Bauherr meldet sich im städtischen Baugenehmigungssystem an, überprüft die betreffenden Daten, Modelle und Pläne und reicht den Antrag auf integrierte Bauabnahme ein.
2. Verfahrensablauf
(1) Vorbereitung von Bestandsmodell und Bestandsplänen
Die vom Bauherrn beauftragten Planungs- oder Ausführungsbetriebe (nachfolgend „erfassungspflichtige Stelle“ genannt) müssen entsprechend dem Vertrag vor dem Antrag auf integrierte Bauabnahme das Bestandsmodell erstellen und die Bestandspläne aufstellen. Inhalt und Tiefe des Bestandsmodells müssen den „Shanghaier Anforderungen an die BIM-Übergabe von Bestandsgebäuden“ (Hu-Jian-Jian-Guan [2026] Nr. 289, nachfolgend „Übergabeanforderungen“ genannt) entsprechen. Nach Fertigstellung des Bestandsmodells exportiert die erfassungspflichtige Stelle das Modell im IFC-Format sowie die „planungs- und ausführungskonformen“ Bestandspläne im PDF-Format. Die „planungs- und ausführungskonformen“ Bestandspläne werden gemäß den in den Übergabeanforderungen definierten Bereichen erstellt; für Bestandspläne außerhalb des definierten Bereichs wählen die Beteiligten ihre Methodik entsprechend den nationalen und lokalen Normen selbst.
(2) Datenerfassung sowie Modell- und Planimport
Der Bauherr erfasst im städtischen Baugenehmigungssystem die Antragsdaten zur integrierten Bauabnahme, spezifiziert den Abnahmeumfang und klickt auf „Übermittlungsaufforderung“. Anschließend verknüpft die erfassungspflichtige Stelle über die „Bauabnahme-Erfassungssoftware“ diesen Abnahmeantrag und ruft die Daten ab, erfasst entsprechend der Bedienungsanleitung die Daten und importiert das Bestandsmodell (IFC-Format) sowie die von Planung, Ausführung und Bauüberwachung gestempelten vollständigen Bestandspläne (PDF-Format).
(3) Vorprüfung und Upload
Nach Abschluss der unter Punkt (2) beschriebenen Schritte überprüft die erfassungspflichtige Stelle über die „Bauabnahme-Erfassungssoftware“ die erfassten Daten, das Bestandsmodell und die Bestandspläne. Nach erfolgreicher Vorprüfung werden die Unterlagen per Mausklick in das städtische Baugenehmigungssystem hochgeladen. Die bisher bei der integrierten Bauabnahme geforderten Scans von Bauausführungs- und Überwachungsunterlagen sowie die Ausführungspläne müssen nicht mehr hochgeladen werden; die vollständige digitale Übergabe des gesamten Prozessverlaufs wird schrittweise eingeführt.
(4) Überprüfung und Einreichung
Der Bauherr meldet sich im städtischen Baugenehmigungssystem an, prüft die von der erfassungspflichtigen Stelle hochgeladenen Daten, das Bestandsmodell und die Bestandspläne und reicht nach fehlerfreier Überprüfung den Antrag auf integrierte Abnahme online ein.
3. Bearbeitung der integrierten Bauabnahme
Nach Eingang des Antrags beim federführenden Abnahmeressort führt das System automatisch eine gemeinsame Vorprüfung der eingereichten Daten, des Bestandsmodells und der Bestandspläne durch, erzeugt einen Vorprüfvermerk als Referenz und unterstützt die Abnahmebehörden bei der Ausstellung ihrer Abnahmestellungnahme.
4. Zeitplan der Einführung
Ab dem 20. Juli 2026 werden qualifizierte Hochbauprojekte dieser Stadt, für die eine integrierte Bauabnahme durchzuführen ist, als Pilotprojekt ausgewählt. Ab dem 1. Oktober 2026 wird das Verfahren im gesamten Anwendungsbereich flächendeckend eingeführt.
5. Management und Service
Im städtischen Baugenehmigungssystem wird ein spezieller Bereich „BIM-gestützte Bauabnahme“ eingerichtet, in dem Beratungs-Hotline, Online-Beratungskanäle und weitere Servicekontakte veröffentlicht werden, um betriebliche Fragen zu beantworten und kontinuierlich die Systemfunktionalität und Nutzererfahrung zu verbessern.
Die städtischen und bezirklichen Baubehörden sowie die Verwaltungskomitees bestimmter Gebiete sind für das Management und den Service der BIM-gestützten Bauabnahme zuständig. Sie organisieren Fach- und Bedienungsschulungen zur BIM-gestützten Bauabnahme, richten schnelle Beratungs- und Servicekanäle für die zuständigen Projekte ein und verstärken das Management, um die vollständige Umsetzung im definierten Anwendungsbereich sicherzustellen.
Hiermit wird bekannt gegeben.
1. Juli 2026

END
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