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Prüfpunkte für die Detailplanung vorgefertigter Betonelemente (PC) im Fertigteilbau

WeChat-Sync · Xiaowei · 2023-12-22

Dieser Artikel ist ein Nachdruck aus dem WeChat-Kanal „N Chuang Design Zhixing She“ und dient ausschließlich dem Lernen und dem Erfahrungsaustausch; alle Urheberrechte verbleiben beim ursprünglichen Autor.

Die Prüfung der Detailplanungszeichnungen für die Fertigteile (PC-Bauteile) von Fertigteilgebäuden ist ein Schlüsselelement zur Sicherstellung der Produktionsqualität der Fertigteile und der Sicherheit des Bauvorhabens. Durch den Aufbau eines fachkundigen Prüfteams, das die Zeichnungen hinsichtlich Vollständigkeit, Normkonformität, Technik, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit prüft und bewertet, lassen sich Qualität und Zuverlässigkeit der Zeichnungen wirksam erhöhen, wodurch eine solide Grundlage für die reibungslose Ausführung und die Inbetriebnahme des Gebäudes gelegt wird. Im Folgenden werden die wesentlichen Prüfpunkte der Fertigungszeichnungen aus der Detailplanung der verschiedenen Fertigteilarten im Einzelnen erläutert:

01 Allgemeine Anforderungen an die Zeichnungsprüfung

1.1 Die Angaben im Titelblock der Zeichnung müssen präzise und eindeutig sein; Bauherr, Projektbezeichnung sowie die für Entwurf und Prüfung verantwortlichen Personen sind fehlerfrei anzugeben.

1.2 Das Zeichnungsverzeichnis muss Nummer, Bezeichnung, Papierformat und Anmerkungen zu jeder Bauteil-Detailzeichnung enthalten; die Zeichnungsnummern sind fortlaufend zu führen. Zeichnungsname und -nummer jeder Bauteil-Detailzeichnung müssen mit dem Zeichnungsverzeichnis übereinstimmen.

1.3 Im Verlegeplan der Fertigteile sind Bauteilnummer, Positionierungsmaße, Bauteilgewicht, Montagerichtung und die zugehörige Geschossebene der Fertigteile anzugeben; die Angaben müssen mit den jeweiligen Bauteil-Detailzeichnungen übereinstimmen. Erforderlichenfalls sind zusätzlich Angaben zur Montagereihenfolge zu ergänzen.

1.4 Die Betonfestigkeitsklasse der Fertigteile ist in jeder Bauteil-Detailzeichnung anzugeben.

1.5 Die geometrischen Abmessungen der Fertigteile sowie die Lage von Bewehrung und Einbauteilen müssen exakt positioniert sein; dabei sind Vorder- und Rückseite der Einbauteile sowie Form und Länge jedes einzelnen Bewehrungsstabs zu prüfen.

1.6 In der Zeichnung sind die Bezeichnungen der einzelnen Ansichten anzugeben; Schnittansichten dürfen nicht mit Querschnittsansichten verwechselt werden. Das Schnittkennzeichen lautet „1┐“, das Querschnittskennzeichen „1|“; beide Kennzeichen sind getrennt zu verwenden. Die jeweiligen Ansichten sind nach den einschlägigen Zeichnungsregeln zu erstellen.

1.7 Es ist zu prüfen, ob die zulässige Traglast der Anschlagmittel das Gewicht der Fertigteile abdeckt. Die Anschlagmittel sind symmetrisch zum Schwerpunkt anzuordnen und müssen den einschlägigen konstruktiven Anforderungen genügen. Bei Fertigteilen mit nur zwei Anschlagpunkten sind Maßnahmen gegen das Abgleiten vorzusehen.

1.8 Die konkreten Abmessungen und Eigenschaften aller Einbauteile sind festzulegen, z. B.: (1) die genauen Abmessungen der einzelnen Einbauteile; (2) ob metallische Einbauteile feuerverzinkt werden müssen; (3) ob die verwendete Bewehrung erdbebensichere Bewehrung ist; (4) die Öffnungsmaße der Einbaudosen sowie die Frage, ob eine Ausführung mit erhöhter Bauhöhe verwendet wird; (5) das Material der Einbauteile.

1.9 Die von der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) an den Fertigteilen vorgesehenen Aussparungen und Einbauteile müssen in ihren Positionierungsmaßen mit den TGA-Ausführungsplänen übereinstimmen; eindeutig anzugeben ist, ob sich die Positionierungsmaße auf die Mitte oder die Kante des Einbauteils beziehen.

1.10 Die Einbauteile in den Fertigteilen sind eindeutig zu nummerieren; unterschiedliche Einbauteile dürfen nicht verwechselt werden.

1.11 Bei Fertigteilen mit Öffnungen ist in Abhängigkeit von der Öffnungsgröße die Anordnung der Zusatzbewehrung sowie Anzahl und Abmessungen der Bewehrungsstäbe eindeutig anzugeben.

1.12 Um das Ausschalen im Bereich der Öffnungen zu erleichtern, sind die Seitenflächen der Öffnungen in Entschalrichtung mit einer Schräge auszubilden.

1.13 Die Betondeckung aller Bauteile ist zu prüfen; sie darf die Mindestbetondeckung des jeweiligen Bauteils nicht unterschreiten. Übersteigt die Betondeckung der längs verlaufenden Tragbewehrung in Balken und Stützen 40 mm, sind an der Betondeckung wirksame konstruktive Maßnahmen zur Rissvermeidung vorzusehen.

1.14 Es ist zu prüfen, ob die Zeichnungserläuterungen sachlich richtig und flüssig formuliert sind, ob Fachbegriffe und Maßeinheiten den nationalen Normen entsprechen und ob Tippfehler vorliegen.

02 Detaillierte Prüfanforderungen für Verbunddecken

2.1 Der Geschossdeckentyp ist festzulegen: Vollfertigteilplatte, Hohlplatte, vorgespannte Verbunddecke oder Verbunddecke mit Gitterträgern.

2.2 Wenn die Verbunddecke nicht rechteckig ist oder mit Bauteilen wie Rahmenstützen kollidiert, ist zu prüfen, ob Ausklinkungen vorgesehen sind; die Maße der Ausklinkungen sind eindeutig zu bemaßen.

2.3 Bei abgesenkten Verbunddecken ist zu prüfen, ob bei der Lagebeziehung zu den umliegenden Bauteilen die Fertigungs- und Montagetoleranzen berücksichtigt wurden.

2.4 Es ist mit den Tragwerksausführungsplänen abzugleichen, dass die Spannrichtung mit der Art der Lastabtragung übereinstimmt; dabei ist festzulegen, ob es sich um eine einachsig oder zweiachsig gespannte Platte handelt.

2.5 Es ist mit dem Verlegeplan abzugleichen, ob die in der Detailzeichnung der Fertigteil-Geschossdecke angegebene Montagerichtung mit dem Verlegeplan übereinstimmt.

2.6 Es ist zu prüfen, ob die Verbunddecke Überbreite oder Überlänge aufweist; die Geschossdeckenbreite darf 3.0 m (einschließlich überstehender Bewehrung) und die Geschossdeckenlänge 5.0 m nicht überschreiten.

2.7 Es ist zu prüfen, ob die Auflagerlängen an den tragenden und den nicht tragenden Rändern der Verbunddecke korrekt sind und in den Schalungszeichnungen der Bauteile berücksichtigt wurden.

2.8 Es ist zu prüfen, ob Betonfestigkeitsklasse der Geschossdecke sowie Stahlgüte, Anzahl, Durchmesser und Länge der Bewehrung korrekt sind und mit den Tragwerksausführungsplänen übereinstimmen und ob die Verteilbewehrung den Anforderungen an den Mindestbewehrungsgrad genügt.

2.9 Sind in der Platte Spannglieder angeordnet, ist zu prüfen, ob Durchmesser, Abstand, Vorspann-Kontrollbeiwert und Betondeckung der Spannglieder eindeutig angegeben sind.

2.10 Ist in der Platte keine Gitterträgerbewehrung vorgesehen, ist zu prüfen, ob zwischen der Fertigteilplatte der Verbunddecke und der nachträglich betonierten Verbundschicht eine konstruktive Querkraftbewehrung (Abstandhalterbügel) angeordnet ist und ob deren Anordnungsbereich den Normvorgaben entspricht. Die Höhe der Abstandhalterbügel darf die Verlegung der oberen Bewehrung nicht behindern, und die Betondeckung der oberen Bewehrung ist sicherzustellen.

2.11 Bei Verbunddecken mit Gitterträgern sind die Höhe der Gitterträger, ihre Achsabstände, die Durchmesser der einzelnen Stäbe sowie die Frage, ob die Untergurtstäbe als Tragbewehrung herangezogen werden, anzugeben. Die Höhe der Gitterträgerbewehrung ist in Abhängigkeit von Plattendicke, Betondeckung und Dicke der Bewehrungslage rechnerisch festzulegen.

2.12 Die Lage (oben/unten) von Trag- und Verteilbewehrung der Verbunddecke mit Gitterträgern muss den Vorgaben der Tragwerksausführungspläne entsprechen.

2.13 Bewehrungsstäbe unterschiedlicher Form sind getrennt zu nummerieren; fehlerhafte, fehlende oder doppelte Nummerierungen sind unzulässig.

2.14 Es ist zu prüfen, ob die Überstandslängen der Bewehrung an den verschiedenen Seiten korrekt sind und die Montage des Bauteils nicht beeinträchtigen.

2.15 Es ist zu prüfen, ob die in der Zeichnung angegebene Betondeckung den einschlägigen Normvorgaben entspricht; besonders ist darauf zu achten, dass die Betondeckung der Spannglieder die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer des Gebäudes erfüllt.

2.16 Wird als Geschossdecke eine Fertigteil-Hohlplatte verwendet, ist zu prüfen, ob konstruktive Maßnahmen zum Verschließen der Hohlräume vorgesehen wurden.

2.17 Die Anzahl der Transportanker muss der Anhängelast der Fertigteil-Geschossdecke genügen; Abstand und Lage der Transportanker müssen den einschlägigen konstruktiven Anforderungen entsprechen. Die Anschlagpunkte von Verbunddecken mit Gitterträgern sind an die Kreuzungspunkte von Gitterträger-Diagonalen und Obergurtstab zu legen.

2.18 Es ist zu prüfen, ob Abmessungen und Lage der Einbauteile und der vorbereiteten Öffnungen (für Wasser- und Elektroinstallation usw.) in der Fertigteil-Geschossdecke mit den Anforderungen der betreffenden Fachplanungen übereinstimmen und ob die Öffnungen mit Verstärkungsbewehrung umlegt sind. Bei einer Öffnungsseitenlänge bis einschließlich 300 mm ist die Verstärkungsbewehrung nach dem nationalen Standardatlas „Stahlbeton-Verbunddecke mit Gitterträgern (Bodenplatte 60 mm dick)“ 15G366-1 auszubilden; bei einer Öffnungsseitenlänge über 300 mm ist die Verstärkungsbewehrung nach Abschnitt 7.2.6 des Standardatlas 16G101 „Zeichnungsregeln und Konstruktionsdetails für die integrale Flächendarstellung von Stahlbeton-Ausführungszeichnungen“ anzuordnen oder auf das „Handbuch für Stahlbetonkonstruktionen“ zurückzugreifen.

2.19 Die Positionierungsmaße der von der TGA an der Fertigteil-Geschossdecke vorgesehenen Aussparungen und Einbauteile müssen mit den TGA-Ausführungsplänen übereinstimmen; eindeutig anzugeben ist, ob sich die Positionierungsmaße auf die Mitte oder die Kante des Einbauteils beziehen.

2.20 Es ist zu prüfen, ob Aussparungen für Vermessungsöffnungen und Materialdurchreicheöffnungen vorgesehen sind und ob ihre Maße sowie eine Verstärkung durch Zusatzbewehrung angegeben sind.

2.21 Es ist zu prüfen, ob Einbauteile für Baugeräte wie auskragende Gerüste vorgesehen sind und ob Maße sowie eine Verstärkung durch Zusatzbewehrung angegeben sind.

2.22 Es ist zu prüfen, ob Seitenflächen und Oberseite der Fertigteil-Geschossdecke normgerecht mit einer rauen Oberfläche ausgebildet wurden.

2.23 Es ist zu prüfen, ob die von der TGA vorgesehenen Aussparungen und Einbauteile in der Fertigteil-Geschossdecke vollständig angegeben sind und ob Angaben zu den Eigenschaften der Einbauteile vorliegen.

2.24 Es ist zu prüfen, ob die Bewehrungsanordnung in der Verbunddecke mit den Einbauteilen der Wasser- und Elektroinstallation kollidiert.

2.25 An den Stellen der Verbunddecke unter nichttragenden Trennwänden ohne Unterzug ist eine Verstärkungsbewehrung anzuordnen; Durchmesser, Abstand und Stahlgüte der Bewehrung sind anzugeben.

2.26 Bei Verbunddecken mit Gitterträgern sind die Untergurtstäbe der Gitterträger als Tragbewehrung zu nutzen, um den Bewehrungsstahlverbrauch zu verringern; die Gitterträger sind innerhalb der normativ zulässigen Grenzen möglichst deckungsgleich mit der vorhandenen Tragbewehrung anzuordnen, um deren Anteil zu reduzieren.

2.27 Bei vollständig vorgefertigten Balkonen (einschließlich vollständig vorgefertigter Träger) darf die überstehende Bewehrung nicht mit den Bügeln der Bauteile am Auflager kollidieren, um die Montierbarkeit sicherzustellen.

2.28 Die Länge der überstehenden Bewehrung vollständig vorgefertigter Balkone (einschließlich vollständig vorgefertigter Träger) muss den Anforderungen der Standardatlanten entsprechen.

03 Detaillierte Prüfanforderungen für Verbundträger

3.1 Es ist zu prüfen, ob die Bemaßung der Bauteile vollständig und korrekt ist; anhand der Architektur- und Tragwerksausführungspläne ist festzulegen, ob Flansche oder Aufkantungen erforderlich sind, um den Einbau benachbarter Bauteile zu erleichtern und die Abdichtungsanforderungen zu erfüllen.

3.2 Auf Grundlage der Geschossdeckendicke und der Höhen der Rahmenträger ist zu prüfen, ob die Höhe der Fertigteilzone des Verbundträgers korrekt ist. Es ist zu prüfen, ob die Auflagerlängen der Bauteile einheitlich und zweckmäßig festgelegt sind und keine Kollisionen mit anderen benachbarten Bauteilen am Auflager entstehen.

3.3 Die Bewehrung in der Detailzeichnung des Fertigteilträgers muss mit den Tragwerksausführungsplänen übereinstimmen; es ist zu prüfen, ob eine mit dem Kennzeichen „E“ versehene (erdbebensichere) Bewehrung verwendet wird.

3.4 Es ist zu prüfen, ob der Bereich der Bügelverdichtung des vorgefertigten Rahmenträgers angegeben ist und ob die Länge des verdichteten Bereichs den einschlägigen Normvorgaben entspricht.

3.5 Bewehrungsstäbe unterschiedlicher Form sind getrennt zu nummerieren; fehlerhafte, fehlende oder doppelte Nummerierungen sind unzulässig.

3.6 Die Verankerungslänge der Bewehrung am Trägerende muss den Normvorgaben entsprechen; es ist zu prüfen, ob die Überstandslängen der Bewehrung mit der Längsbewehrung der Bauteile am Auflager kollidieren.

3.7 Zur Vermeidung von Bewehrungskollisionen darf die Bewehrung abgewinkelt und gegenüber der Bewehrung benachbarter Bauteile ausgewichen werden; die Bemaßung ist vollständig anzugeben.

3.8 Es ist zu prüfen, ob Maße und Ausführung der Einbauteile und Ausklinkungen an der Kreuzung von Haupt- und Nebenträger in der Zeichnung eindeutig dargestellt sind.

3.9 An der Kreuzung von Haupt- und Nebenträger sind die Bügel des Hauptträgers zu verdichten oder zusätzliche Aufhängebewehrung vorzusehen; die zugehörigen Bewehrungsausführungsdetails sind zu ergänzen.

3.10 Es ist zu prüfen, ob die an der Verbundfuge des Fertigteilträgers zu Ortbeton, Vergussmörtel und Bettungsmörtel ausgebildete raue Oberfläche sowie die Schubtaschen den einschlägigen Normvorgaben entsprechen.

3.11 Es ist zu prüfen, ob die Anzahl der Transportanker der Anhängelast des Fertigteilträgers genügt (insbesondere bei Industriegebäuden mit hohen Lasten) und ob die Position der Transportanker den einschlägigen konstruktiven Anforderungen entspricht.

3.12 Es ist zu prüfen, ob Abmessungen und Lage der Einbauteile und Aussparungen im Verbundträger mit den Anforderungen der betreffenden Fachplanungen übereinstimmen und ob die Aussparungen mit Verstärkungsbewehrung umlegt sind.

3.13 Verbundträger und Fertigteilwände werden getrennt vorgefertigt. Bei vertikal durch den Verbundträger geführten Leitungen ist zu prüfen, ob sich die Verbindungsstellen innerhalb der Wanddicke der Wand unterhalb des Trägers befinden.

3.14 Die an den Trägerenden des Verbundträgers überstehenden Längsstäbe sind mit Länge und exakter Position zu bemaßen; bei Verwendung von Ankerplatten ist deren Typ anzugeben.

3.15 Die in das Auflager hineinragende Länge der Torsionsbewehrung muss die Anforderungen an die Verankerungslänge erfüllen.

3.16 Querschnittsabmessungen und Bewehrungsangaben des Fertigteilträgers müssen mit den Tragwerksausführungsplänen übereinstimmen; es ist zu prüfen, ob die geraden Endlängen der Bügelhaken den Anforderungen der Standardatlanten entsprechen (10d, 75).

04 Detaillierte Prüfanforderungen für Fertigteilstützen

4.1 Wenn die Längsbewehrung der an die Fertigteilstütze anschließenden Träger nach unten abgewinkelt wird, ist bei der Höhe der Fertigteilstütze die Abknicklänge der Bewehrung zu berücksichtigen.

4.2 Es ist zu prüfen, ob die Bewehrung in den Fertigungszeichnungen der Fertigteilstütze mit den Tragwerksplänen übereinstimmt und ob eine mit dem Kennzeichen „E“ versehene (erdbebensichere) Bewehrung verwendet werden muss.

4.3 In der Zeichnung sind die Positionen der Vergussmuffen exakt festzulegen; die horizontalen Projektionen der Einpress- und Austrittsöffnungen sind anzugeben, und die Ausführung muss anhand einer Draufsicht eindeutig nachvollziehbar sein.

4.4 An der Unterseite der Rahmenstütze sind Schubtaschen und Entlüftungsöffnungen vorzusehen; die Tiefe der Schubtaschen sollte nicht weniger als 30 mm betragen. Die Stützenoberseite ist mit einer rauen Oberfläche auszubilden.

4.5 Es ist zu prüfen, ob der Bereich der Bügelverdichtung im Bereich der Vergussmuffen der Rahmenstütze den Normvorgaben entspricht. Der Bügelverdichtungsbereich der Stütze umfasst den größten der drei Werte – Stützenquerschnittshöhe, 1/6 der lichten Stützenhöhe und 500 mm; am unteren Ende der Stützen im Erdgeschoss darf er 1/3 der lichten Stützenhöhe nicht unterschreiten.

4.6 Es ist zu prüfen, ob die Betondeckung der Bewehrung an den betreffenden Stellen in den Fertigungszeichnungen der Fertigteilstütze den Normvorgaben entspricht, insbesondere im Bereich der Vergussmuffenverbindungen.

4.7 Es ist zu prüfen, ob die Anzahl der Transportanker der Anhängelast der Fertigteilstütze genügt und ob die Position der Transportanker den einschlägigen konstruktiven Anforderungen entspricht.

4.8 Wird die Stütze im obersten Geschoss in Ortbeton ausgeführt, ist zu prüfen, ob die Länge der aus der Fertigteilstütze des darunterliegenden Geschosses herausragenden Bewehrung die Anforderungen an Übergreifung oder Verbindung erfüllt.

05 Detaillierte Prüfanforderungen für Fertigteilwände

5.1 Es ist zu prüfen, ob die horizontalen Fugen der vorgefertigten Außenwände mit Nut und Feder (Falz) ausgebildet sind und ob auch die Verbindungsstelle zwischen der Unterseite der vorgefertigten Außenwand im Erdgeschoss und der Ortbetonschicht mit Nut und Feder ausgeführt wird.

5.2 Es ist zu prüfen, ob Dämmmaterial oder Verblendfliesen der Außenwand bereits im Werk eingebaut werden; bei einer Verklebung vor Ort ist die Außenfläche der Wand mit einer rauen Oberfläche auszubilden.

5.3 Es ist zu prüfen, ob Lage, Abstand und Randabstand der Verbindungsanker der Innendämmung in der Fertigteilwand den Planungsvorgaben entsprechen und eindeutig bemaßt sind.

5.4 In der Ansichtszeichnung der Wand sind die Höhenkoten der Oberkanten der tragenden Geschossdecken (OK Rohdecke) anzugeben.

5.5 Es ist zu prüfen, ob die Wandhöhe korrekt ist; bei der Festlegung der Wandhöhe ist die Geschossdeckendicke zu berücksichtigen. Besonders zu beachten ist der Einfluss unterschiedlich dicker Ortbetonschichten auf die Höhe der Fertigteilwand.

5.6 Es ist zu prüfen, ob bei der Brüstungshöhe der Fenster in der vorgefertigten Außenwand die Dicken der architektonischen Bekleidungsschicht und der Fußbodendämmung berücksichtigt wurden.

5.7 Es ist zu prüfen, ob bei den Fensteröffnungen der vorgefertigten Außenwand Abdichtungsmaßnahmen vorgesehen sind, wie abgestufte Aufkantungen, Gefälle und Tropfkanten.

5.8 Es ist zu prüfen, ob an der Oberseite der vorgefertigten Schubwände im obersten Geschoss der Raum für einen Ortbeton-Ringbalken freigehalten ist (nicht weniger als 250 mm).

5.9 Es ist zu prüfen, ob an der an eine Ortbetonwand angrenzenden Seite der Fertigteilwand Durchgangsbohrungen für Zuganker vorgesehen oder Kupplungsmuffen eingebaut werden.

5.10 Es ist zu prüfen, ob an der an eine weitere Fertigteilwand angrenzenden Seite der Fertigteilwand Kupplungsmuffen eingebaut werden.

5.11 Es ist zu prüfen, ob in der vorgefertigten Außenwand entsprechend den Baustellenanforderungen ein Durchgang für den Bauaufzug freigehalten ist.

5.12 In der vorgefertigten Außenwand sind entsprechend den Baustellenanforderungen Verbindungsteile an den Ankerpositionen der Turmdrehkranverankerung und an den Befestigungspunkten des Bauaufzugs einzubauen.

5.13 Es ist zu prüfen, ob in der vorgefertigten Außenwand entsprechend den Baustellenanforderungen Einbauteile an den Befestigungspunkten der Schrägstützen eingebaut werden.

5.14 Es ist zu prüfen, ob die vorgefertigte Außenwand nach ihrer Montage die horizontalen Abstützarme des Turmdrehkrans behindert.

5.15 Es ist zu prüfen, ob die Betondeckung der Bewehrung der Fertigteilwand den einschlägigen Normvorgaben entspricht und ob die Betonfestigkeitsklasse angegeben ist.

5.16 Es ist zu prüfen, ob der Bewehrungsgrad der Fertigteilwand (bei nicht tragenden Wänden nicht weniger als 0.15 %) sowie die Verstärkungsbewehrung um die Öffnungen den Anforderungen entsprechen. Ferner ist zu prüfen, ob die Verstärkung der horizontalen Bewehrung am Wandfuß der vorgefertigten Schubwand den Normvorgaben entspricht.

5.17 Es ist zu prüfen, ob die Anschlussbewehrung der Fertigteilwand angeordnet ist und den Anforderungen genügt (rechteckige oder versetzte Anordnung, Abstand nicht mehr als 600 mm).

5.18 Es ist zu prüfen, ob die Länge der aus der Fertigteilwand herausragenden Bewehrung den Planungsvorgaben entspricht; die Bemaßung in der Zeichnung muss vollständig und korrekt sein.

5.19 Die Tischschalungsmaße der Wand betragen 3.5*9 m und 4.0*12 m; die zugehörigen Wandabmessungen dürfen 3.15*8 m bzw. 3.65*11 m nicht überschreiten.

5.20 In den Fensteröffnungen sind entsprechend den Vorgaben Unterrahmen oder Verbindungsteile für Fensterrahmen einzubetonieren; es ist zu prüfen, ob Abmessungen und Lage der Unterrahmen und Verbindungsteile angegeben sind.

5.21 In den Türöffnungen der Fertigteilwand sind entsprechend den Vorgaben imprägnierte Kanthölzer einzubetonieren; es ist zu prüfen, ob Abmessungen und Anordnung der Kanthölzer angegeben sind.

5.22 Abmessungen und Lage der Einbauteile und Aussparungen in der Fertigteilwand müssen mit den Anforderungen der betreffenden Fachplanungen übereinstimmen.

5.23 Die Anschlüsse zwischen Fertigteilwand und Primärtragwerk müssen sicher und zuverlässig sein; für vorgehängte Fassadenwandplatten sind bewegliche Anschlüsse vorzusehen. Es ist zu prüfen, ob alle Anschlüsse den Anforderungen an Korrosionsschutz, Brandschutz und Wasserdichtigkeit genügen.

5.24 Werden Fertigteilwand und Primärtragwerk über Verbindungsteile angeschlossen, ist zu prüfen, ob die Positionierung der Verbindungsteile korrekt ist und ob die Detailzeichnungen vollständig sind.

5.25 Es ist zu prüfen, ob die Anzahl der Anschlagmittel wie Transportanker und Ankerstangen der Anhängelast der Fertigteilwand genügt; sie sind symmetrisch zum Schwerpunkt anzuordnen. Ferner ist zu prüfen, ob die Position der Transportanker den einschlägigen konstruktiven Anforderungen entspricht.

5.26 Bei größeren Öffnungen in der Fertigteilwand sind Stahlabstützungen für eine temporäre Aussteifung vorzusehen und in der Zeichnung durch Hinweise zu dokumentieren.

5.27 Es ist zu prüfen, ob in den Wänden des Sanitärbereichs ein Anschlusskasten für den Potenzialausgleich eingebaut wird; dabei ist die Verbindung mit der Bewehrung der Geschossdecke zu berücksichtigen.

5.28 Die Innenflächen der Wände im Sanitärbereich sind mit einer rauen Oberfläche auszubilden, um das Aufkleben von Wandfliesen usw. zu erleichtern.

5.29 Es ist zu prüfen, ob rund um die Unterseite der Wände im Sanitärbereich eine Ortbeton-Aufkantung vorgesehen ist und ob an der Oberseite die abgesenkte Deckenoberkante berücksichtigt wird.

5.30 Es ist zu prüfen, ob die vorgefertigten Innenwände zur Gewichtsreduzierung ausgeführt sind und ob die Verbindungsmaßnahmen mit den umliegenden Bauteilen sicher und zuverlässig sind.

5.31 Wird in der Fertigteilwand ein Verteilerkasten einbetoniert, ist die Anzahl der von oben und unten zuführenden Leerrohre zu prüfen.

5.32 Bei Aussparungen und Einbauteilen in der Fertigteilwand muss der Abstand zwischen der fertigen Oberfläche und der Bauteilunterkante den Anforderungen entsprechen.

5.33 Die Positionierungsmaße der von der TGA an der Fertigteilwand vorgesehenen Aussparungen und Einbauteile müssen mit den TGA-Ausführungsplänen übereinstimmen; eindeutig anzugeben ist, ob sich die Positionierungsmaße auf die Mitte oder die Kante des Einbauteils beziehen.

06 Detaillierte Prüfanforderungen für Fertigteil-Treppen

6.1 Der Treppentyp ist festzulegen (Typ A, B, C oder D); außerdem ist festzulegen, ob die Auflagerung als Gleitlager oder als festes Auflager ausgeführt wird.

6.2 Wird die Fertigteil-Treppe auf Gleitlagern gelagert, ist zu prüfen, ob ihre Fähigkeit zu Rotations- und Gleitverformungen den Anforderungen der einschlägigen Normen und Standardatlanten entspricht.

6.3 Für jede Stufe der Treppenplatte sind Auftrittsbreite und Setzhöhe zu bemaßen; die Lage der Stufenkonturen muss mit den Architekturplänen übereinstimmen.

6.4 Bei einer Scherentreppe ist die Ausführungsart der Trennwand festzulegen; die Trennwand darf nicht auf dem Fertigteil-Treppenlauf aufliegen, da dies die Gleitbewegung beeinträchtigen würde.

6.5 Bei Öffnungen im Auflagerbereich ist eine Zusatzbewehrung entsprechend den Anforderungen der Standardatlanten und Normen vorzusehen.

6.6 Es ist zu prüfen, ob die Anschlüsse zwischen Fertigteil-Treppe und Geländer bzw. Handlauf sicher und zuverlässig sind und ob Verbindungsteile einbetoniert werden müssen.

6.7 Anhand der Architekturpläne ist festzulegen, ob die Fertigteil-Treppe eine Bekleidungsschicht und rutschhemmende Streifen erhält und wie die rutschhemmenden Streifen im Einzelnen ausgeführt werden.

6.8 Transportanker sind sowohl auf der Oberseite als auch an den Seitenflächen der Treppenplatte anzuordnen; es ist zu prüfen, ob ihre Anzahl der Anhängelast der Fertigteil-Treppe genügt und ob ihre Position den einschlägigen konstruktiven Anforderungen entspricht.

6.9 Die oberflächennahe Bewehrung der Treppenplatte ist durchgehend zu führen.

6.10 Bei der Vorfertigung der Treppenbalken braucht die Auflagerkonsole des Treppenbalkens im obersten Geschoss nur zur Hälfte mit vorgefertigt zu werden; die Hälfte ohne Konsole ist mit einer hochgezogenen Aufkantung vorzufertigen.

6.11 Im Verlegeplan der Treppe sind die Ausführungsdetails der Anschlüsse an den oberen und unteren Auflagern darzustellen und die Anzahl der Bauteile zu ermitteln.

6.12 Es ist zu prüfen, ob der erste oder letzte Schritt der Treppe infolge der Dicke der Bekleidungsschicht im Bereich des Treppenabsatzes eine von den übrigen Schritten abweichende Setzhöhe aufweist.

6.13 Es ist zu prüfen, ob die Plattendicke im Auflagebereich an den Enden der Fertigteil-Treppe (abzüglich der Bettungsmörtelschicht) mit den Tragwerksausführungsplänen übereinstimmt.

6.14 An den Auflagerkonsolen des Fertigteil-Treppenbalkens muss die Bewehrung die Verankerungsanforderungen erfüllen; der Querschnitt ist für Schub- und Biegebeanspruchung nachzuweisen.

6.15 Querschnittsabmessungen und Bewehrungsangaben des Fertigteil-Treppenbalkens müssen mit den Tragwerksausführungsplänen übereinstimmen; es ist zu prüfen, ob die geraden Endlängen der Bügelhaken den Anforderungen der Standardatlanten entsprechen (10d, 75).

Schlussbemerkung

Bei der Prüfung der Fertigungszeichnungen aus der Detailplanung der verschiedenen Fertigteilarten sind die tatsächlichen Produktionsbedingungen und die Umgebungsbedingungen auf der Baustelle in die Gesamtbewertung einzubeziehen. Zugleich sollten die Prüfer die Auffassungen aller Beteiligten ausreichend austauschen und koordinieren, um die Zeichnungsqualität und die Bausicherheit zu gewährleisten. Durch eine wissenschaftlich fundierte und sorgfältige Zeichnungsprüfung lässt sich die Produktionsqualität der Fertigteile wirksam steigern, das Baugeschehen sicherer gestalten und die nachhaltige Entwicklung von Fertigteilgebäuden wirksam unterstützen.

Über den Autor: Zhang Xianchao, Senior-Ingenieur und Chief Technology Officer (CTO). Er ist seit Langem in der Planung von Bauvorhaben sowie im Bereich Beratung und Management tätig.

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