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Mit Download! BIM-Kosten werden separat ausgewiesen – die «Richtwerte für Kostenschätzungen von Bauprojekten der Provinz Anhui» in der Fassung 2025 wurden veröffentlicht

WeChat-Sync · Xiaowei · 2025-03-28

Der folgende Artikel stammt vom Ministerium für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der Provinz Anhui, Autor: EaBIM-Redaktion 

Veröffentlicht von der EaBIM-Redaktion

Kürzlich veröffentlichte das Ministerium für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der Provinz Anhui die „Verbrauchsnorm für Kostenermittlungsgebühren von Bauprojekten der Provinz Anhui“ (Ausgabe 2025), und wies darauf hin:

1. Die Gebühren für BIM-Technologiedienstleistungen und BIM-Prüfungen sind technische Beratungskosten, die bei der Anwendung von Building Information Modeling (BIM) im Rahmen von Prozessen wie Projektplanung und Bauausführung anfallen.

2. Methode der Gebührenberechnung:

a) Ansatz nach Marktpreisen oder nach dem im Auftragsvertrag vereinbarten Preis.

b) Die Gebühr für BIM-Technologiedienstleistungen kann gemäß der „Referenzgrundlage für die Gebührenbemessung von BIM-Technologiedienstleistungen der Provinz Anhui“ (Jianbiaohan [2020] Nr. 935) angesetzt werden (Einzelheiten siehe Anlage 1). Die BIM-Prüfgebühr kann gemäß der „Referenzgrundlage für die Gebührenbemessung von BIM-Prüfungen der Provinz Anhui“ (Jianbiaohan [2025] Nr. 51) angesetzt werden (Einzelheiten siehe Anlage 2).

Beide Dokumente betonen jeweils:

Die Gebühr für BIM-Technologiedienstleistungen wird gesondert in den sonstigen Kosten des Bauvorhabens angesetzt.

Die BIM-Prüfgebühr wird gesondert in den sonstigen Kosten des Bauvorhabens angesetzt.

    

           

Download des Originaldokuments:„Verbrauchsnorm für Kostenermittlungsgebühren von Bauprojekten der Provinz Anhui“ (Ausgabe 2025).pdf

               

    

    

    

    

    

           



Anlage 1:



Referenzgrundlage für die Gebührenbemessung von BIM-Technologiedienstleistungen der Provinz Anhui    

Um die Anwendung von Building Information Modeling (BIM) bei Bauvorhaben in unserer Provinz weiter voranzutreiben, wird auf der Grundlage der „Mitteilung des Generalsekretariats des Staatsrats zur Weiterleitung der Leitlinien des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung zur Verbesserung des Qualitätssicherungssystems und zur Steigerung der Qualität von Bauprojekten“ (Guobanhan [2019] Nr. 92), der „Mitteilung des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung zur Veröffentlichung der Leitlinien zur Förderung der Anwendung von Building Information Modeling“ (Jianzhihan [2015] Nr. 159) sowie weiterer einschlägiger Anforderungen die „Referenzgrundlage für die Gebührenbemessung von BIM-Technologiedienstleistungen der Provinz Anhui“ (im Folgenden kurz „Referenzgrundlage“) erstellt.

1. Bezeichnung der Gebühr

Die Gebühr für BIM-Technologiedienstleistungen (Building Information Modeling, BIM), im Folgenden kurz „BIM-Dienstleistungsgebühr“ genannt, umfasst die Dienstleistungsgebühren für Modellerstellung und -anwendung in der Planungs- und in der Ausführungsphase.

2. Anwendungsbereich

Diese „Referenzgrundlage“ gilt für die Modellerstellung und -anwendung in der Planungs- und Ausführungsphase von Neubauprojekten des zivilen Hochbaus, der kommunalen Infrastruktur, des Garten- und Landschaftsbaus sowie des Industriebaus. Für Um- und Erweiterungsprojekte sowie andere Projektarten kann sie nach Ermessen herangezogen werden.

3. Anwendungsanforderungen    

(1) Modellgenauigkeit, Anwendungsinhalte und Anwendungstiefe der BIM-Technologieanwendung müssen den einschlägigen nationalen Normen entsprechen; zu berücksichtigen sind dabei der „Leitfaden zur Anwendung der BIM-Technologie in der Provinz Anhui“ sowie weitere einschlägige technische Vorschriften.

(2) Die BIM-Dienstleistungsgebühr wird gesondert in den sonstigen Kosten des Bauvorhabens angesetzt.

4. Erläuterungen zur Gebührenbemessung

(1) BIM-Dienstleistungsgebühr = Bemessungsgrundlage × Basissatz

Bemessungsgrundlage: Geschossfläche oder Bau- und Montagekosten. Hinsichtlich der Bau- und Montagekosten wird auf die „Zusammensetzung der Kostenpositionen für Bau- und Montagearbeiten“ des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung und des Finanzministeriums verwiesen (Jianbiao [2013] Nr. 44).

Basissatz: Stückpreis oder Gebührensatz für die Erbringung der jeweiligen BIM-Dienstleistungen.

(2) Liegt die Geschossfläche eines zivilen Hochbauprojekts unter 10.000 m², gelten 10.000 m² als Bemessungsgrundlage; liegen die Bau- und Montagekosten eines Projekts der kommunalen Infrastruktur oder des Industriebaus unter 100.000.000 Yuan, gelten 100.000.000 Yuan als Bemessungsgrundlage; liegen die Bau- und Montagekosten eines Projekts des Garten- und Landschaftsbaus unter 10.000.000 Yuan, gelten 10.000.000 Yuan als Bemessungsgrundlage.

5. Basissatz

(1) Basissatz für zivile Hochbauprojekte

Der Basissatz umfasst die Gebühren für die BIM-Anwendung in den Bereichen Rohbau, Installation der technischen Gebäudeausrüstung und Innenausbau.

Tabelle 1

Nr.

Inhalt

Bemessungsgrundlage

Basissatz

1

Anwendung in der Planungsphase

Geschossfläche

17,5 Yuan/m²

2

Anwendung in der Ausführungsphase

Geschossfläche

18,0 Yuan/m²


Anmerkung: Der Basissatz wird je nach Komplexität des Bauvorhabens in der Regel mit einem Anpassungsfaktor von 0,8-1,5 multipliziert; bei Projekten mit Fertigteilgebäuden beträgt der Anpassungsfaktor 1,1-1,3. Für besonders komplexe Vorhaben wie Theater und Stadien kann der Anpassungsfaktor über 1,5 liegen; die Einzelheiten werden von den Vertragsparteien vereinbart.    

(2) Basissatz für Projekte der kommunalen Infrastruktur

Der Basissatz umfasst die Gebühren für die BIM-Anwendung in den Bereichen Rohbau, Installation der technischen Gebäudeausrüstung, Innenausbau sowie die zugehörigen Nebenanlagen.

Tabelle 2

Nr.

Inhalt

Bemessungsgrundlage

Basissatz

1

Anwendung in der Planungsphase

Bau- und Montagekosten

0.25%

2

Anwendung in der Ausführungsphase

Bau- und Montagekosten

0.28%




(3) Basissatz für Projekte des Garten- und Landschaftsbaus

Der Basissatz umfasst die Gebühren für die BIM-Anwendung in den Bereichen Rohbau, Begrünung und Installation der technischen Gebäudeausrüstung.

Tabelle 3

Nr.

Inhalt

Bemessungsgrundlage

Basissatz

1

Anwendung in der Planungsphase

Bau- und Montagekosten

0.3%

2

Anwendung in der Ausführungsphase

Bau- und Montagekosten

0.3%


(4) Basissatz für Industriebauprojekte

Der Basissatz umfasst die Gebühren für die BIM-Anwendung in den Bereichen Verfahrenstechnik, Rohbau und Installation der technischen Gebäudeausrüstung.

Tabelle 4

Nr.

Inhalt

Bemessungsgrundlage

Basissatz

1

Anwendung in der Planungsphase

Bau- und Montagekosten

0.5%

2

Anwendung in der Ausführungsphase

Bau- und Montagekosten

0.55%


Anmerkung: Der Basissatz umfasst die verfahrenstechnische Fachdisziplin. Bei Industriebauprojekten ohne verfahrenstechnische Fachdisziplin wird der Basissatz mit einem Anpassungsfaktor von 0,5-0,8 multipliziert; die Einzelheiten werden von den Vertragsparteien vereinbart.

6. Sonstiges

(1) Die BIM-Dienstleistungsgebühr deckt die einmalige Modellerstellung und -anwendung ab. Kommt es während der Umsetzung zu erheblichen Änderungen, wird auf der Grundlage des tatsächlich zusätzlich anfallenden Arbeitsaufwands eine entsprechende Erhöhung der Gebühr vereinbart.

(2) Erbringt derselbe BIM-Dienstleister (einschließlich Bietergemeinschaften) die BIM-Dienstleistungen für die Planungs- und die Ausführungsphase, so wird die Summe der Gebühren der einzelnen Phasen mit einem Anpassungsfaktor von 0,85-1,0 multipliziert; die Einzelheiten werden von den Vertragsparteien vereinbart.

(3) Die BIM-Dienstleistungsgebühr umfasst keine Kosten für Leistungen wie den Aufbau von Plattformen und die Schulung von Personal für den Auftraggeber.

Anhang A: Projektbeispiel für ein ziviles Hochbauprojekt

1. Projektübersicht

Bei dem Projekt handelt es sich um einen großen mehrgeschossigen Gewerbekomplex mit einer Gesamtgeschossfläche von 101.200 m², davon 93.800 m² oberirdische und 7.400 m² unterirdische Geschossfläche; er umfasst u. a. ein Einkaufszentrum, Ladengeschäfte, ein Kino, einen Supermarkt sowie unterirdische Technik- und Nebenräume.

2. Anwendung der BIM-Technologie

Während der Bauphase wurden für dieses Projekt BIM-Technologien für Planung und Ausführung eingesetzt. Das BIM-Modell des Projekts umfasst u. a. die Fachbereiche Rohbau und technische Gebäudeausrüstung; mittels BIM wurden Planungsoptimierung, Kollisionsprüfung, dreidimensionale Leitungs- und Trassenkoordination, visuelle technische Einweisungen und die Simulation des Baufortschritts durchgeführt.

3. Erläuterung der Berechnung der BIM-Dienstleistungsgebühr    

Dieses Projekt gehört zu den zivilen Hochbauprojekten; Bemessungsgrundlage und Basissatz richten sich nach „Tabelle 1“. Der Basissatz beträgt in der Planungsphase 17,5 Yuan/m² und in der Ausführungsphase 18 Yuan/m². Da es sich bei dem Projekt um einen Komplex handelt, haben die Vertragsparteien einen Anpassungsfaktor für die Komplexität des Bauvorhabens von 1,2 vereinbart.

BIM-Dienstleistungsgebühr der Planungsphase = 101.200 m² × 17,5 Yuan/m² × 1,2 = 2.125.200 Yuan

BIM-Dienstleistungsgebühr der Ausführungsphase = 101.200 m² × 18 Yuan/m² × 1,2 = 2.185.920 Yuan

Anhang B  Projektbeispiel für ein kommunales Infrastrukturprojekt

1. Projektübersicht

Bei dem Projekt handelt es sich um ein städtisches Straßenbauprojekt mit einer Gesamtlänge von 16,5 km; zu den Hauptleistungen zählen Straßenbau, Wasserversorgung, Regen- und Abwasserbehandlung, Begrünung, Verkehrsanlagen und Straßenbeleuchtung u. a. Die Bau- und Montagekosten betragen in der Planungsphase 1.800.000.000 Yuan und in der Ausführungsphase 1.600.000.000 Yuan.

2. Anwendung der BIM-Technologie

Während der Bauphase wurden für dieses Projekt BIM-Technologien für Planung, Ausführung und Management eingesetzt. Das BIM-Modell umfasst Unterbau, Fahrbahndecke, Installation der technischen Gebäudeausrüstung, Entwässerung sowie Verkehrssicherheitsanlagen; mittels BIM wurden u. a. Variantenvergleiche, Planprüfungen, Überprüfungen der Materialmengen, visuelle technische Einweisungen und Simulationen der Bauverfahren durchgeführt.

3. Erläuterung der Berechnung der BIM-Dienstleistungsgebühr

Dieses Projekt gehört zu den Projekten der kommunalen Infrastruktur; Bemessungsgrundlage und Basissatz richten sich nach „Tabelle 2“. Der Basissatz beträgt in der Planungsphase 0,25 % und in der Ausführungsphase 0,28 %.

BIM-Dienstleistungsgebühr der Planungsphase = 1.800.000.000 Yuan × 0,25 % = 4.500.000 Yuan

BIM-Dienstleistungsgebühr der Ausführungsphase = 1.600.000.000 Yuan × 0,28 % = 4.480.000 Yuan

               


Anlage 2:


Mitteilung zur Veröffentlichung der „Referenzgrundlage für die Gebührenbemessung von BIM-Prüfungen der Provinz Anhui“ 

Jianbiaohan [2025] Nr. 51



An die Ämter für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung aller Städte (bzw. Ämter für Stadt- und Landentwicklung) sowie die Ämter für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der Stadt Guangde und des Kreises Susong:

Zur Umsetzung der „Umsetzungsstellungnahme zur Förderung der Anwendung der BIM-Technologie“ unserer Provinz (Jianbiaogui [2024] Nr. 4) hat unser Ministerium die „Referenzgrundlage für die Gebührenbemessung von BIM-Prüfungen der Provinz Anhui“ erarbeiten lassen. Diese übermitteln wir Ihnen hiermit; bitte setzen Sie sie entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sinngemäß um.

           

26. Januar 2025

           



Referenzgrundlage für die Gebührenbemessung von BIM-Prüfungen der Provinz Anhui    

Um die Anwendung von Building Information Modeling (BIM) bei Bauvorhaben in unserer Provinz weiter voranzutreiben, wird auf der Grundlage der „Stellungnahme zur Förderung des Aufbaus neuer urbaner Infrastruktur und zur Schaffung resilienter Städte“, der „Umsetzungsstellungnahme zur Förderung der Anwendung der BIM-Technologie“ (Jianbiaogui [2024] Nr. 4) sowie weiterer einschlägiger Anforderungen die „Referenzgrundlage für die Gebührenbemessung von BIM-Prüfungen der Provinz Anhui“ (im Folgenden kurz „Referenzgrundlage“) erstellt.

1. Bezeichnung der Gebühr

Die Gebühr für BIM-Prüfungen (Building Information Modeling, BIM) der Provinz Anhui, im Folgenden kurz „BIM-Prüfgebühr“ genannt, umfasst die Dienstleistungsgebühren für die Konsistenzprüfung von Zeichnung und Modell und die Prüfung der BIM-Anwendungsergebnisse in der Phase der Ausführungsplanprüfung.

2. Anwendungsbereich

Diese „Referenzgrundlage“ gilt für die Konsistenzprüfung von Zeichnung und Modell und die Prüfung der BIM-Anwendungsergebnisse in der Phase der Ausführungsplanprüfung bei Neubauprojekten des Hochbaus und der kommunalen Infrastruktur. Für Um- und Erweiterungsbauvorhaben, andere Projektarten oder Prüfungen in anderen Phasen kann sie sinngemäß herangezogen werden.

3. Prüfanforderungen

Die BIM-Prüfung muss den einschlägigen technischen Vorschriften entsprechen, einschließlich des „Leitfadens zur Anwendung von Building Information Modeling“ DB34/T4714-2024 und des „Technischen Standards für die BIM-Prüfung von Hochbauprojekten (Ausgabe 2025)“.

4. Erläuterungen zur Gebührenbemessung

a) BIM-Prüfgebühr = Bemessungsgrundlage × Basissatz × Anpassungsfaktor für die Komplexität des Bauvorhabens

Bemessungsgrundlage: Geschossfläche oder Bau- und Montagekosten.

Basissatz: Stückpreis oder Gebührensatz für die Durchführung der jeweiligen BIM-Prüfung.

Anpassungsfaktor für die Komplexität des Bauvorhabens: ein Faktor zum Ausgleich von Unterschieden in der Planungskomplexität und im Arbeitsumfang verschiedener Bauvorhaben derselben Fachdisziplin; der Anpassungsfaktor für die Komplexität des Bauvorhabens beträgt 0,7-1,3.    

b) Die Mindestgebühr für BIM-Prüfungen darf 2.000 Yuan nicht unterschreiten; liegt sie unter 2.000 Yuan, werden 2.000 Yuan angesetzt.

c) Die BIM-Prüfgebühr wird gesondert in den sonstigen Kosten des Bauvorhabens angesetzt.

5. Basissatz

(1) Hochbauprojekte

Tabelle 1

Nr.

Prüfinhalt

Projektart

Bemessungsgrundlage

Basissatz

1

Konsistenzprüfung von Zeichnung und Modell

Wohngebäude

Geschossfläche

0,3 Yuan/m²

2

Sonstige Hochbauten außer Wohngebäuden

0,48 Yuan/m²

3

Prüfung der BIM-Anwendungsergebnisse

Wohngebäude

Geschossfläche

0,15 Yuan/m²

4

Sonstige Hochbauten außer Wohngebäuden

0,24 Yuan/m²          

(2) Projekte der kommunalen Infrastruktur

Tabelle 2

Nr.

Prüfinhalt

Bemessungsgrundlage

Basissatz

1

Konsistenzprüfung von Zeichnung und Modell

Bau- und Montagekosten

0.016%

2

Prüfung der BIM-Anwendungsergebnisse

0.008%


Anhang A: Projektbeispiel für ein Hochbauprojekt

1. Projektübersicht

Bei dem Projekt handelt es sich um einen mehrgeschossigen Gewerbekomplex mit einer Gesamtgeschossfläche von 101.200 m², davon 93.800 m² oberirdische und 7.400 m² unterirdische Geschossfläche; er umfasst u. a. ein Einkaufszentrum, Ladengeschäfte, ein Kino, einen Supermarkt sowie unterirdische Technik- und Nebenräume.

2. Anwendung der BIM-Technologie

In der Planungsphase wurden für dieses Projekt BIM-Modelle der Fachbereiche Rohbau und technische Gebäudeausrüstung u. a. erstellt; mit der BIM-Technologie wurden der Abgleich von Zeichnung und Modell, die Leitungs- und Trassenkoordination sowie visuelle Darstellungen durchgeführt.

3. Erläuterung der Berechnung der BIM-Prüfgebühr

Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Geschäftsgebäude. Die Bemessungskennwerte der BIM-Prüfgebühr richten sich nach den einschlägigen Anforderungen in „4. Erläuterungen zur Gebührenbemessung“ dieser Referenzgrundlage, d. h. die BIM-Prüfgebühr wird nach der Formel „BIM-Prüfgebühr = Bemessungsgrundlage × Basissatz × Anpassungsfaktor für die Komplexität des Bauvorhabens“ berechnet. Als Basissatz dient „Tabelle 1“; der Stückpreis für die BIM-Prüfung beträgt in der Planungsphase 0,72 Yuan/m², die Geschossfläche des Geschäftsgebäudes 101.200 m², und die Vertragsparteien haben einen Anpassungsfaktor für die Komplexität des Bauvorhabens von 1,2 vereinbart. Somit gilt:

BIM-Prüfgebühr der Planungsphase = 101.200 m² × 0,72 Yuan/m² × 1,2 = 87.437 Yuan.

Anhang B: Projektbeispiel für ein kommunales Infrastrukturprojekt

1. Projektübersicht

Bei dem Projekt handelt es sich um ein städtisches Straßenbauprojekt mit einer Gesamtlänge von 1,65 km; zu den Hauptleistungen zählen Straßenbau, Wasserversorgung, Regen- und Abwasserbehandlung, Begrünung, Verkehrsanlagen und Straßenbeleuchtung u. a. Die Bau- und Montagekosten in der Planungsphase betragen 180.000.000 Yuan.

2. Anwendung der BIM-Technologie    

In der Planungsphase wurden für dieses Projekt BIM-Modelle für Unterbau, Fahrbahndecke, Installation der technischen Gebäudeausrüstung, Entwässerung sowie Verkehrssicherheitsanlagen erstellt; mit der BIM-Technologie wurden der Abgleich von Zeichnung und Modell, die Leitungs- und Trassenkoordination sowie visuelle Darstellungen durchgeführt.

3. Erläuterung der Berechnung der BIM-Prüfgebühr

Bei diesem Projekt handelt es sich um eine städtische Straße. Die Bemessungskennwerte der BIM-Prüfgebühr richten sich nach den einschlägigen Anforderungen in „4. Erläuterungen zur Gebührenbemessung“ dieser Referenzgrundlage, d. h. die BIM-Prüfgebühr wird nach der Formel „BIM-Prüfgebühr = Bemessungsgrundlage × Basissatz × Anpassungsfaktor für die Komplexität des Bauvorhabens“ berechnet. Als Basissatz dient „Tabelle 2“; der Gebührensatz für die BIM-Prüfung beträgt in der Planungsphase 0,024 %, die Bau- und Montagekosten in der Planungsphase belaufen sich auf 180.000.000 Yuan, und die Vertragsparteien haben einen Anpassungsfaktor für die Komplexität des Bauvorhabens von 0,7 vereinbart. Somit gilt:

BIM-Prüfgebühr der Planungsphase = 180.000.000 Yuan × 0,024 % × 0,7 = 30.240 Yuan.

           

           

           

END

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