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Zum Einsatz von BIM im Entwurf und zur Nutzung von BIM-Modellen im Betrieb wird ermutigt! Die Wohnungsbaubehörde der Provinz Sichuan veröffentlicht eine Bekanntmachung zur Stärkung des prozessbegleitenden Qualitätsmanagements im grünen Bauen

WeChat-Sync · Xiaowei · 2024-07-19

Der folgende Artikel stammt vom Amt für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der Provinz Sichuan; Autor: EaBIM.

          

          

An die für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung zuständigen Verwaltungsbehörden der einzelnen Bezirke (Städte) und an die betroffenen Einheiten:

Die Entwicklung hochwertiger grüner Gebäude ist eine wichtige Maßnahme zur Förderung der grünen und kohlenstoffarmen Transformation des Städte- und Dorfbaus und zugleich ein zentraler Ansatzpunkt, um das Gefühl von Erfüllung und Wohlbefinden der Bevölkerung zu stärken. Um die Beschlüsse und Planungen des Zentralkomitees der Partei und des Staatsrates zur Förderung der grünen Entwicklung des Städte- und Dorfbaus nachdrücklich umzusetzen und entsprechend den Anforderungen der einschlägigen Politik, darunter der „Umsetzungsplan des Büros des Parteikomitees der KPCh der Provinz Sichuan und des Büros der Volksregierung der Provinz Sichuan zur Förderung der grünen Entwicklung des Städte- und Dorfbaus“, der „Sonderaktionsplan der Provinz Sichuan für den CO₂-Peak im Bereich des Städte- und Dorfbaus“ und der „Umsetzungsplan der Provinz Sichuan für die Kampagne zur Schaffung grüner Gebäude“, wird hiermit zur Stärkung des Qualitätsmanagements über den gesamten Prozess von Planung, Bau, Abnahme und Betrieb grüner Gebäude und zur weiteren Steigerung der Qualität der grünen Gebäude in der gesamten Provinz Folgendes mitgeteilt:    

          

1. Stärkung des Planungsmanagements für grüne Gebäude

(1) Umsetzung der Planungsanforderungen für grüne Gebäude. Neue zivile Gebäude in Städten und Gemeinden sind nach den Standards für grüne Gebäude zu planen; die Phasen der Konzeptplanung, der Entwurfsplanung und der Ausführungsplanung müssen Inhalte zu grünen Gebäuden enthalten. In der Konzeptplanungsphase sind die Planungsziele für grüne Gebäude und die wichtigsten technischen Maßnahmen festzulegen; in der Entwurfsplanungsphase sind die technischen Optionen der einzelnen Gewerke und die entsprechenden Kennwerte für grüne Gebäude zu bestimmen, einschließlich der technischen Maßnahmen für Kontroll-, Bewertungs- und Bonuspunkte der einzelnen Gewerke; in der Phase der Ausführungsplanung ist ein eigenes Kapitel für grüne Gebäude (siehe Anlage 1) samt der zugehörigen technischen Unterlagen zu erstellen, wobei die betreffenden Inhalte den Anforderungen an Beschaffung, Herstellung und Bau der Projekteinrichtungen und -materialien genügen müssen. Für die grüne Sanierung bestehender Gebäude ist ein eigenes Kapitel für die grüne Sanierung bestehender Gebäude (siehe Anlage 2) samt der zugehörigen technischen Unterlagen zu erstellen.Planungsinstitute werden ermutigt, bei der Planung grüner Gebäude die BIM-gestützte Vorwärtsplanung anzuwenden und BIM für den Planungsvariantenvergleich, die Leistungsanalyse sowie die Erstellung und Übergabe der Pläne zu nutzen.

(2) Durchführung der Sonderprüfung für grüne Gebäude. Das System der Sonderprüfung für grüne Gebäude ist zu vervollkommnen: Die mit der Prüfung der Ausführungspläne betrauten Stellen haben anhand der Prüfpunkte für die Ausführungspläne grüner Gebäude und der einschlägigen Anforderungen die grüne Gebäudeklasse und die Planungsinhalte zu prüfen und auf der Grundlage des Prüfergebnisses eine Stellungnahme zur Sonderprüfung für grüne Gebäude abzugeben (siehe Anlagen 3 und 4). Besteht ein Gebäude die Sonderprüfung für grüne Gebäude nicht, darf die Prüfstelle keine Prüfbescheinigung für die Ausführungspläne ausstellen. Die Städte und Bezirke werden ermutigt, auf der Grundlage der Normen und Vorschriften örtliche Prüfpunkte für die Ausführungspläne grüner Gebäude zu erarbeiten und deren Anwendung zu organisieren.Bei Projekten, die mit BIM-Technologie geplant wurden, haben die Prüfstellen die Ausführungspläne mithilfe der BIM-Technologie zu prüfen.

(3) Strenge Regelung von Planungsänderungen. Gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzen und Verordnungen darf keine Einheit oder Person die geprüften und für gut befundenen Planungsinhalte grüner Gebäude eigenmächtig ändern. Ist eine Änderung tatsächlich erforderlich, darf der geänderte Inhalt nicht unter die Anforderungen der örtlichen Klasse für grüne Gebäude fallen (maßgeblich ist der Zeitpunkt des erstmaligen Erhalts der Prüfbescheinigung für die Ausführungspläne), und die geänderten Ausführungspläne sind wie gefordert der ursprünglichen Prüfstelle zur Prüfung vorzulegen.


2. Stärkung des Ausführungsmanagements für grüne Gebäude    

(1) Stärkung des Managements der Bauorganisation. Vor Baubeginn des Projekts hat der Bauherr die Einheiten für Planung, Bau und Bauaufsicht zu einer technischen Einweisung in die Inhalte grüner Gebäude zusammenzurufen. Die Bauunternehmen haben die Inhalte grüner Gebäude gemäß den einschlägigen Normen und Vorschriften sowie den Ausführungsplanunterlagen in die Baustellenorganisation aufzunehmen und umzusetzen. Die Bauaufsichtseinheiten haben die Inhalte grüner Gebäude auf der Grundlage der einschlägigen Normen und Vorschriften sowie der Ausführungsplanunterlagen zu beaufsichtigen. Die Prüfinstitute für Bauqualität haben entsprechend den einschlägigen Normen und Vorschriften die Qualitätsprüfungen der Bauleistungen grüner Gebäude durchzuführen und Prüfberichte auszustellen.Bauunternehmen werden ermutigt, die BIM-Technologie einzusetzen und auf der Grundlage des BIM-Modells die visuelle Simulation des Bauablaufs, die Optimierung der Bauverfahren und ähnliche Arbeiten durchzuführen.

(2) Umsetzung der Anforderungen an Stichprobenprüfungen. Die Anforderungen der derzeit geltenden verbindlichen Normen, darunter die „Allgemeine Norm für die Gebäudeumgebung“ GB55016, die „Allgemeine Norm für Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien“ GB55015 und die „Allgemeine Norm für Wasserversorgung, Entwässerung und Wassereinsparung in Gebäuden“ GB55020, sind streng einzuhalten; zu prüfen sind die Luftqualität, die Schalldämmeigenschaften, die Beleuchtungswirkung, die Leistung der Klimaanlagen und die Wasserqualität grüner Gebäude. Die betreffenden Prüfergebnisse dienen als Unterlagen für die Qualitätskontrolle grüner Gebäude.

(3) Strenge Überwachung der Bauqualität. Die für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung zuständigen Verwaltungsbehörden aller Orte haben die Arbeit des Qualitätsmanagements grüner Gebäude in die Stichprobenkontrollen nach dem Prinzip „doppelte Zufallsauswahl, eine Offenlegung“ einzubeziehen und festgestellte Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen für grüne Gebäude und die verbindlichen Normen – etwa bei der Planung, der Prüfung der Ausführungspläne, dem Bau, der Bauaufsicht oder der Abnahme – gesetzeskonform zu behandeln.


3. Einführung des Abnahmesystems für grüne Gebäude

Ab dem 1. September 2024 (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung) ist vor der Fertigstellungsabnahme der Einzelbauwerke eines Bauvorhabens eine Sonderabnahme für grüne Gebäude anhand der derzeit geltenden „Sonderabnahme-Norm der Provinz Sichuan für grüne Gebäude“ DBJ51/T208 durchzuführen. Die Sonderabnahme für grüne Gebäude ist wie folgt zu organisieren und durchzuführen:

(1) Fachweise Abnahme. Auf der Grundlage der erfolgreichen Eigenkontrolle durch das Bauunternehmen organisiert die Bauaufsicht des Projekts gemeinsam mit den Einheiten für Planung und Bau die Abnahme nach Fachgewerken und füllt wie gefordert das „Aufzeichnungsformular der Provinz Sichuan für die fachweisen Abnahmen der Bauqualität grüner Gebäude“ aus (siehe Anhang D der „Sonderabnahme-Norm der Provinz Sichuan für grüne Gebäude“). Bereits erfolgreich abgenommene Teilbauleistungen und Einzelpositionen werden nicht erneut abgenommen.    

(2) Gesamtabnahme. Auf der Grundlage der erfolgreichen fachweisen Abnahme organisiert der Bauherr die Abnahme des Gesamtzustands der Qualität grüner Gebäude gemeinsam mit den Einheiten für Planung, Bau und Bauaufsicht anhand des Bauvertrags, der einschlägigen Normen und Vorschriften, der Ausführungsplanunterlagen und weiterer relevanter Unterlagen und erstellt den „Sonderabnahmebericht der Provinz Sichuan zur Bauqualität grüner Gebäude“ (siehe Anlagen 5 und 6).


4. Ordnung des Bewertungsmanagements für grüne Gebäude

Die Bewertung neu errichteter grüner Gebäude erfolgt nach der Registrierung der Fertigstellungsabnahme des Bauvorhabens. Nach Abschluss der Ausführungsplanung eines Bauvorhabens kann eine Vorbewertung durchgeführt werden.

(1) Optimierung des Vorbewertungsverfahrens. Die Vorbewertung wird in der Form „Selbstbewertung + Prüfung der Ausführungspläne“ durchgeführt: Auf der Grundlage der Selbstbewertung durch den Bauherrn oder das von ihm beauftragte Planungsinstitut wird die Sonderprüfung für die entsprechende Klasse grüner Gebäude durchgeführt. Die Vorbewertung verleiht kein Zertifikat der Kennzeichnung grüner Gebäude. Projekte, die eine Unterstützung durch die grüne Finanzpolitik beantragen möchten, sind von der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung zu unterstützen.

(2) Förderung der Bewertung und Anerkennung mit Kennzeichnung. Die Beantragung der Anerkennung mit Sternkennzeichnung grüner Gebäude folgt dem Freiwilligkeitsprinzip; gestellt wird sie vom Bauherrn, vom Betreiber oder vom Eigentümer, und Planungs-, Bau- und Beratungsunternehmen werden ermutigt, sich gemeinsam an der Beantragung der Sternkennzeichnung grüner Gebäude zu beteiligen. Die Ämter (Kommissionen) für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der einzelnen Städte und Bezirke erkennen Ein-Stern-grüne Gebäude an und verleihen die Kennzeichnung, führen die Erstprüfung mit Weiterleitung für Zwei-Sterne-grüne Gebäude und die Vorprüfung mit Weiterleitung für Drei-Sterne-grüne Gebäude durch. Das Amt für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der Provinz erkennt Zwei-Sterne-grüne Gebäude an und verleiht die Kennzeichnung und führt die Erstprüfung mit Weiterleitung für Drei-Sterne-grüne Gebäude durch. Das Anerkennungsverfahren für die Drei-Sterne-Kennzeichnung grüner Gebäude richtet sich nach den einschlägigen Anforderungen des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung. Mit Sternen gekennzeichnete grüne Gebäude, die Unterstützung durch die grüne Finanzpolitik oder Sondermittel für die Entwicklung des Städte- und Dorfbaus erhalten haben, müssen das Zertifikat der grünen Gebäudekennzeichnung der entsprechenden Stufe erwerben; andere mit Sternen gekennzeichnete grüne Gebäude werden ermutigt, die grüne Gebäudekennzeichnung zu beantragen. Die einzelnen Städte und Bezirke werden ermutigt, Förderpolitiken für mit Sternen gekennzeichnete grüne Gebäude zu erlassen.

Alle Orte werden ermutigt, die grüne Sanierung bestehender Gebäude den örtlichen Gegebenheiten entsprechend umzusetzen und die Anerkennung bestehender Gebäude mit Sternkennzeichnung voranzutreiben.


5. Verbesserung des Betriebsmanagements grüner Gebäude    

Die Betriebsführung grüner Gebäude ist zu verstärken, um die Betriebseffizienz der Anlagen und Einrichtungen grüner Gebäude zu verbessern; es wird gefördert, dass die Anforderungen des täglichen Betriebs grüner Gebäude – etwa zur Wassereinsparung und Energieeinsparung – in den Geltungsbereich der Bewirtschaftungsverträge aufgenommen werden. Die Ausbau- und Renovierungstätigkeiten an Gebäuden sind zu regeln; mit wirksamen Maßnahmen sind die Gebäudehülle, die Geräte und Systeme zur Überwachung des Energieverbrauchs sowie die Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energien und weitere Einrichtungen zu schützen. Betreiber und Eigentümer werden ermutigt, anhand der Checkliste zur Selbstkontrolle des Betriebs grüner Gebäude eine Selbstkontrolle des Betriebs durchzuführen (siehe Anlagen 7 und 8). Betreiber oder Eigentümer von Projekten mit Kennzeichnung grüner Gebäude haben das Betriebsmanagement grüner Gebäude zu intensivieren, die Betriebskennzahlen mit den Kennzahlen der beantragten Sternstufe grüner Gebäude abzugleichen und die wichtigsten jährlichen Betriebskennzahlen rechtzeitig in das Informationssystem für das Management der Kennzeichnung grüner Gebäude einzumelden. Werden die wichtigsten Kennzahlen zwei Jahre in Folge oder länger nicht oder nicht wahrheitsgemäß gemeldet und die geforderte Korrektur nicht fristgerecht durchgeführt, wird die Kennzeichnung des grünen Gebäudes nach den einschlägigen Bestimmungen entzogen.Betreiber werden ermutigt, für das Betriebsmanagement das BIM-Modell zu verwenden.


6. Verankerung und Konkretisierung der Hauptverantwortung aller am Bau Beteiligten

Der Bauherr hat seine vorrangige Verantwortung strikt wahrzunehmen, die einschlägigen Anforderungen für grüne Gebäude in die Verträge für Planung, Bau und Bauaufsicht aufzunehmen und die Arbeitsinhalte und Qualitätsanforderungen der Planungs-, Bau- und Bauaufsichtseinheiten vertraglich zu vereinbaren. Die Planungsinstitute haben die Planung gemäß den Standards und Normen für grüne Gebäude sowie den vertraglichen Vereinbarungen durchzuführen und die Planungsunterlagen für grüne Gebäude zu erstellen. Die Bauunternehmen haben ihre Bautätigkeiten streng zu regeln und die Bauausführung gemäß den einschlägigen Normen und Vorschriften, den geprüften und für gut befundenen Planungsunterlagen sowie dem Bauvertrag durchzuführen. Die Bauaufsichtseinheiten haben ihre Aufsichtstätigkeit streng auszuüben und die Bauaufsicht gemäß den einschlägigen Normen und Vorschriften, den geprüften Planungsunterlagen und dem Bauaufsichtsvertrag umzusetzen. Die Ämter (Kommissionen) für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der einzelnen Städte und Bezirke haben das Management der Phasen Erkundung, Planung, Bau und Betrieb grüner Gebäude in ihrer Region zu verstärken, das Qualitätsmanagement über den gesamten Prozess zu intensivieren und sicherzustellen, dass alle technischen Maßnahmen für grüne Gebäude wirksam umgesetzt werden.

Die einzelnen Städte und Bezirke werden ermutigt, auf der Grundlage der Umsetzung dieser Bekanntmachung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten konkretisierte Maßnahmen für das Qualitätsmanagement grüner Gebäude über den gesamten Prozess zu erlassen.

Für die Auslegung dieser Bekanntmachung ist das Amt für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der Provinz Sichuan zuständig. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2024 in Kraft und gilt fünf Jahre.    

Anlagen(per Scannen des QR-Codes oder Anklicken von „Originaltext lesen“ einzusehen)

          

          

Amt für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung der Provinz Sichuan

25. Juni 2024

          

 

          

END

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