Antragstellung für Förder- und Prämiengelder für intelligentes Bauen in Hefei für 2023 – bis zu 2 Millionen Yuan Zuschuss!
WeChat-Sync · Xiaowei · 2024-04-13
Der folgende Artikel stammt aus dem Labor für intelligentes Bauen

An die zuständigen Bauaufsichtsbehörden aller Kreise (Städte), Bezirke und Entwicklungszonen sowie an alle betroffenen Einheiten:
Gemäß den Anforderungen der „Bekanntmachung des Büros der Volksregierung der Stadt Hefei über die Herausgabe der ‚Politikmaßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Hefei‘“ (He Zheng Ban [2023] Nr. 7) und der „Bekanntmachung über die Herausgabe der ‚Durchführungsbestimmungen zu den Politikmaßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Hefei (Teil Stadt- und Landbau)‘“ (He Jian [2023] Nr. 50) werden die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beantragung von Prämien- und Zuschussmitteln aus Teilen dieser Politik wie folgt bekannt gegeben:
I. Umfang von Prämien und Zuschüssen
1.Förderung des intelligenten Bauens: Für Projekte, mit denen Bauunternehmen im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ihre digitale, vernetzte und intelligente Transformation beschleunigen, wird ein Zuschuss in Höhe von 20 % des Investitionsvolumens gewährt,mit einer Obergrenze von 2 Millionen Yuan。
2.Grünes Bauen und Gebäudeenergieeffizienz: Für neu errichtete zivile Gebäude, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 die Standards für Gebäude mit extrem niedrigem Energieverbrauch, für Nahe-Null-Energie-Gebäude oder für grüne Gebäude der Drei-Sterne-Klasse erfüllen, wird entsprechend der Gebäudefläche eine Prämie in Höhe von 100 Yuan/m², 150 Yuan/m² bzw. 50 Yuan/m² gewährt;die Prämie beträgt höchstens 3 Millionen Yuan。
3.Sanierung bestehender Gebäude: Für im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführte Energiesparsanierungen bestehender Gebäude mit einer Gebäudefläche von mehr als 5.000 m² und einer nach der Sanierung erreichten Energieeinsparung von 20 % wird je Quadratmeter anerkannter sanierter Gebäudefläche ein Zuschuss von 20 Yuan gewährt (bei Projekten mit Vertrags-Energiemanagementmodell erhöht sich der Zuschuss um weitere 3 Yuan);die Prämie beträgt höchstens 1,5 Millionen Yuan。
II. Antragsteller
1. Förderung des intelligenten Bauens: Bauunternehmen der Bereiche Untersuchung, Planung, Bauausführung und Bauberatung, die im Verwaltungsgebiet der Stadt Hefei registriert sind, über eine eigene Rechtspersönlichkeit und die entsprechende Qualifikation verfügen.
2. Grünes Bauen und Gebäudeenergieeffizienz: Bauherren- oder Eigentümerorganisationen neuer ziviler Bauprojekte im Verwaltungsgebiet der Stadt Hefei.
3. Sanierung bestehender Gebäude: Nach dem Grundsatz „Wer investiert, profitiert“ sind Antragsteller die Eigentümer der Sanierungsprojekte im Verwaltungsgebiet der Stadt Hefei sowie von den Eigentümern beauftragte Hausverwaltungen, Nutzungsberechtigte oder Energiespar-Dienstleistungsorganisationen.
Unternehmen, deren Vertrauenswürdigkeitsverstöße noch in der Gültigkeitsfrist liegen, sind von dieser Politik ausgenommen.
III. Zeiträume für Antragstellung und Prüfung
(1) Förderung des intelligenten Bauens und Sanierung bestehender Gebäude
1. Antragstellung der Unternehmen: vom 15. März 2024 bis zum 14. April 2024;
2. Vorprüfung durch die Kreise (Städte), Bezirke und Entwicklungszonen: vom 15. April 2024 bis zum 28. April 2024.
Das städtische Amt für Stadt- und Landbau schließt die Prüfung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der von den Kreisen (Städten), Bezirken und Entwicklungszonen eingereichten Unterlagen ab und leitet die Prüfungsstellungnahme an die gemeinsame Prüfgruppe weiter.
(2) Grünes Bauen und Gebäudeenergieeffizienz
Politik des „Bezugs ohne Antragstellung“ (die Unternehmen bestätigen auf der Grundlage der erhaltenen behördlichen Mitteilungen auf der integrierten Serviceplattform für Industriepolitik der Stadt Hefei Angaben wie Bankkonto, Kontaktperson und zustehende Fördermittel, ohne Antragsunterlagen einreichen zu müssen): Der Zeitraum des antragsfreien Bezugs beginnt am 25. März 2024 und endet am 14. April 2024.
IV. Antragsverfahren, Antragsvoraussetzungen und Antragsunterlagen
Einzelheiten sind der „Bekanntmachung über die Herausgabe der ‚Durchführungsbestimmungen zu den Politikmaßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Hefei (Teil Stadt- und Landbau)‘“ (He Jian [2023] Nr. 50, Anlage 1) zu entnehmen; die Papierfassungen der Antragsunterlagen sind mit einem Deckblatt (Anlage 2) zu versehen und klebegebunden einzureichen.
Wichtiger Hinweis: Online-Antrag und Papierunterlagen sind gleichermaßen erforderlich; sowohl die ausschließliche Einreichung von Papierunterlagen als auch die ausschließliche Online-Beantragung gelten als nicht erfolgte Projektbeantragung.
V. Prüfungs- und Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt streng nach dem Verfahren „Antragstellung durch das Unternehmen, Empfehlung durch Kreis und Bezirk, Vorprüfung durch die Fachabteilung, gemeinsame Prüfung, öffentliche Bekanntgabe der Auszahlung, Genehmigung durch die Regierung“; bei der Politik des „Bezugs ohne Antragstellung“ müssen die Unternehmen keine Antragsunterlagen einreichen. Einzelheiten siehe Anlage 1.
VI. Telefonische Politikberatung
1. Intelligentes Bauen:
Abteilung für Gebäudeenergieeffizienz und Technologie des Amts für Stadt- und Landbau der Stadt Hefei 0551-62692775
2. Grünes Bauen und Gebäudeenergieeffizienz, Sanierung bestehender Gebäude:
Zentrum für die Verwaltung von grünem Bauen und Energieeffizienz der Stadt Hefei 0551-62630372
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1. Bekanntmachung über die Herausgabe der „Durchführungsbestimmungen zu den Politikmaßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Hefei (Teil Stadt- und Landbau)“ (He Jian [2023] Nr. 50).docx
2. Vorlage für das Deckblatt des Antragsformulars.docx
3. Kontaktangaben der Kreise (Städte), Bezirke und Entwicklungszonen.docx
END
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